Allgemeine Informationen zum MCKT:

Der Club
Mitgliedschaft
Beitrag
Stand: 28.11.2009
Hans-Jochen Lehmann

Der Club

Der Motorsportclub Kirchheim/Teck e.V. wurde am 7. Mai 1952 gegründet. Von den damals 29 Mitgliedern wurde Karl Bez zum 1. Vorsitzenden gewählt. Karl Bez übte sein Amt stolze 22 Jahre aus, bis er von Walter Hanold 1974 abgelöst wurde. Von 1978 bis 1991 lenkte anschließend Richard Frech und von 1992 bis 1997 Willi Michl die Geschicke des Clubs. Der derzeitige Vorsitzende Eberhard Frech übernahm 1998 sein Amt.

Als Organisator des Neuffener Bergrennens in den Jahren 1964 bis 1983 war der MCKT durch diese internationale Veranstaltung mit zehntausenden von Besuchern weit über die schwäbischen Grenzen hinaus bekannt. Leider findet diese Großveranstaltung heute nicht mehr statt.

Seit 1987 veranstaltet der MCKT die Kirchheimer Oldtimerrallye, die mittlerweile ein fester Bestandteil im Terminkalender der Stadt geworden ist.

Ein wichtiges motorsportliches Standbein hat der Club im Kartsport gefunden. So findet jeden Montag das Karttraining der Rundstreckenfahrer und jeden Dienstag das Jugendkart-Slalom-Training statt. Dieses Engagement führte zur Durchführung des Kirchheimer Kartrennens und des Jugendkart-Slalom-Wettbewerbs.

Aber auch im Zweiradsport ist der Verein tätig. Alljährlich wird im Frühjahr das Kirchheimer Jugendtrial durchgeführt.

Neben all diesem motorsportlichen Engagement darf natürlich auch der gesellschaftliche Teil nicht zu kurz kommen. Das diesbezügliche Angebot entnehmen Sie bitte dem Terminkalender. Sollten Sie noch mehr Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an eines unserer Vorstandsmitglieder oder besuchen Sie uns einfach unverbindlich bei einem unserer Clubabende auf dem Verkehrsübungsplatz Birkhau in Kirchheim/Teck. Der Clubabend findet jeden Donnerstag ab ca. 20.00 Uhr im Clubheim auf dem Verkehrsübungsplatz Birkhau statt.

Eberhard Frech

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Mitgliedschaft

Auszug aus der Satzung:

Jedermann kann Mitglied des Clubs werden. Zu Ehrenmitgliedern kann der Club Mitglieder ernennen, die sich besondere Verdienste um den Club erworben haben. Ehrenmitglieder besitzen die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.

Die Aufnahme in den MCKT muß bei diesem besonders beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme auf seiner nächsten Vorstandssitzung.

Hinweise zur Mitgliedschaft im MCKT

Einzelmitgliedschaft:

Jede Person über 18 Jahre kann die Mitgliedschaft beantragen, Minderjährige können nur im Rahmen einer Familienmitgliedschaft Mitglied im MCKT werden.

Wichtige Voraussetzung für die Aufnahme ist jedoch die persönliche Vorstellung des Abtragstellers bei der Vorstandschaft (z.B. am Clubabend).

Familienmitgliedschaft:

Familienmitgliedschaft gilt für 1 oder 2 Erwachsene in Ehe- oder Lebensgemeinschaft, alle deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind beitragsfrei.

Die beitragsfreie Zugehörigkeit der Kinder zur Familienmitgliedschaft erlischt mit Vollendung des 18. Lebensjahres zum 31. Dezember, wenn kein Antrag auf weitere (Einzelmitgliedschaft) gestellt wird.

Passive Mitgliedschaft:

Passive Mitgliedschaft zu geringem Beitrag ist nicht möglich.

Kündigung:

Die Beendigung der Mitgliedschaft kann nur für den Schluss des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich (E-Mail ist möglich) bis zum 30.09. beim Vorstand des MCKT eingereicht werden.

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Beitrag

Die Höhe des Beitrags des Aufnahme-Jahres richtet sich nach dem Eintritts-Datum (Aufnahme durch den Vorstandsbeschluss).

bis zum 30.06. des Jahres wird der ganze Jahresbeitrag fällig
ab dem 01.07. des Jahres wird der halbe Jahresbeitrag fällig

Jahresbeitrag

Einzelmitgliedschaft: € 42,00
Ermäßigter Beitrag: € 21,00
Familienmitgliedschaft: € 52,50

Ermäßigter Mitgliedsbeitrag:

Auf Antrag kann für Personen über 18 Jahre (Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende) ein ermäßigter Beitrag festgesetzt werden.

Der Nachweis für die Voraussetzung der Ermäßigung (z.B. Vorlage einer Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung) ist zu Beginn eines jeden Jahres bis zum 31.01. neu zu erbringen, sonst wird der normale Betrag erhoben.

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